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   BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50   

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https://dejure.org/1952,1380
BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50 (https://dejure.org/1952,1380)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1952 - III ZR 30/50 (https://dejure.org/1952,1380)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1952 - III ZR 30/50 (https://dejure.org/1952,1380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 705 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50
    Es genügt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht veröffentlichte Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf S. 13 bis 14), wenn die oberste Dienstbehörde Antrag auf Klageabweisung im Prozess gestellt bat.
  • BGH, 11.10.1951 - III ZR 65/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50
    Selbst wenn sich aus der Bezeichnung der Dienstbezüge als Holschulden eine andere Regelung der Gefahr- und Kostentragung als in § 1 ohne weiteres ergeben würde, und selbst wenn diese Charakterisierung in der Begründung sowohl die bar auszuzahlenden wie die zu überweisenden Dienstbezüge ergreifen würde, so könnte ein solcher aus der Begründung etwa ersichtlicher Wille des Gesetzgebers bei Auslegung des Gesetzes nur dann berücksichtigt werden, wenn er im Gesetz irgendwie zum Ausdruck gekommen wäre (Urteil des Senats vom 11.10.1951 - III ZR 65/51).
  • RG, 23.06.1926 - I 347/25

    Zahlungen auf Bankkonto

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50
    Dieses Ziel ist regelmässig damit erreicht, dass die Bank dem Gläubiger den überwiesenen Betrag gutschreibt; einer Mitteilung der Gutschrift an den Gläubiger bedarf es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 114, 139 [143]), von der abzuweichen kein Anlass besteht, nicht, und zwar schon deshalb nicht, weil die Verpflichtung zu einer solchen Benachrichtigung des Gläubigers sich nur nach den zwischen dem Gläubiger und seiner Bank getroffenen vertraglichen Vereinbarungen richtet.
  • BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51

    Erfüllung durch Banküberweisung

    In der neueren Rechtsprechung ist gelegentlich die frage berührt worden, ob die Erfüllung - auch schon vor der Gutschrift zugunsten des Empfängers - dann angenommen werden könne, wenn die Empfängerbank eine Mitteilung von der zu ihren Gunsten erfolgten Buchung erhalten habe, ihr insbesondere auch eine Mitteilung (Avis) darüber zugegangen sei, zu wessen Gunsten der Betrag zu verwenden ist (vgl BGH-Urteil vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50; OLG Hamburg in MDK 1948, 547).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrags auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozeß gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozeßvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrages auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrages auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).
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